Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Eigenverbrauch von Solarstrom für Mehrfamilienhäuser
«Solarstrom vom eigenen Dach ist günstiger als aus dem Netz.» Durch die Revision des Energiegesetzes ist es möglich, den Strom aus der Solaranlage direkt innerhalb der Liegenschaft zu nutzen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die Energieversorgung von Immobilien. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsliegenschaften ist der Eigenverbrauch von Solarstrom interessant. Folgende Argumente sprechen für Eigenverbrauch von Solarstrom:

  • Höhere Attraktivität der Immobilie für Mieter/Eigentümer
  • Wirtschaftlichkeit
  • Ökologie
  • „meine Energie“

Vertragliche Bedingungen – Eigenverbrauchsgemeinschaft
Das Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten und wird in der Energie- und Stromversorgungsverordnung präzisiert.

Mit den notwendigen vertraglichen Grundlagen schaffen Sie die Voraussetzung für die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und für die korrekte Installation der Messung durch ihr lokales Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Damit Sie von der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) profitieren können und die Installation der Messung durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) entsprechend angepasst werden kann, ist der Rahmenvertrag für Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Voraussetzung.

Das entsprechende Installationsgesuch für die PV-Anlage kann somit erst bewilligt werden wenn das EVU im Besitz des EVG-Vertrages ist.